
B-Plan, der auf Grundlage eines zwischen Projektträger und Kommune abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans aufgestellt wird. Voraussetzung ist, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen befähigt ist und sich in einem Durchführungsvertrag zur Umsetzung verpflichtet.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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